Hier finden Sie unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Juisma®, hinterlegt unter der Nummer 56138466 K.v.K. in Eindhoven.

 

Juisma® Special Parts - Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen WEBSHOP

 

Der Juisma® Webshop ist ein Teil und ein Handelsname von Juisma Special Parts.

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Juisma Special Parts gelten daher unverändert auch für den Juisma® Webshop (Artikel 26 dieser Bedingungen)

Auftragsbestätigung

Bestellungen werden immer bestätigt. Wenn Ihre Bestellung ab Lager verfügbar ist, wird sie innerhalb von 48 Stunden versandt. Ist ein Artikel nicht vorrätig und dauert länger als 1 Woche, erhalten Sie umgehend eine Bestätigung über die korrekte Lieferzeit.

Versand

Ihre Bestellung wird je nach Art der Bestellung per Paketdienst oder per Spedition in die ganze Welt verschickt. Im Falle von Privatverkäufen wird Ihr Paket per Paketdienst verschickt.

Es ist nicht möglich, Ihre Sendung in unserem Büro abzuholen. Bei Bedarf können wir jedoch eine Expresszustellung organisieren. Die zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlung

Bei der Bestellung können Unternehmen von einem 14-tägigen Zahlungsziel auf Rechnung Gebrauch machen, ohne Kreditbeschränkung innerhalb der Niederlande. Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten Sie separat zur Sendung per eMail. Ausländische Kunden oder Bestellungen, die ins Ausland geschickt werden, erhalten immer eine Auftragsbestätigung mit voraussichtlichen Versandkosten im Voraus. Nach Genehmigung wird die Bestellung fortgesetzt und ausgeliefert.

Sonderanfertigungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden müssen, können nicht über den Webshop bestellt werden, sondern werden direkt über die Juisma®-Website angefordert.

Formen, Protoformen oder andere Werkzeuge, die für die Herstellung von Sonderprodukten benötigt werden, bleiben im Eigentum von "JUISMA®". Sie zahlen einen Beitrag, damit diese Werkzeuge ausschließlich für Sie genutzt werden können. Bei Beendigung der Zusammenarbeit werden die Werkzeuge vernichtet. Rechte und Wartung an den Formen erlöschen nach 2 Jahren ohne Nutzung.

Bedingungen für den Verkauf

Artikel 1 Geltung dieser Bedingungen.

1-1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die von V.O.F. JUISMA SPECIAL PARTS (siehe Artikel 26 für andere Handelsnamen) mit Sitz in Deurne, im Folgenden "JUISMA" genannt, abgeschlossen werden.

1-2 Der Auftrag oder die Bestellung des Kunden gilt nur als Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von "JUISMA". Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "JUISMA" abweichende Sonderbestimmungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten.

2-1 "JUISMA" erkennt die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten nur an, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2-2 Die Anwendbarkeit sogenannter Allgemeiner Geschäftsbedingungen berührt jedoch nicht die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "JUISMA", sofern diese nicht mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten kollidieren.

2-3 Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von "JUISMA" nur unter den vorgenannten Bedingungen anerkannt und gelten nur für das beabsichtigte Geschäft. Spätere Geschäfte werden nicht automatisch wieder über die Einkaufsbedingungen abgewickelt.

Artikel 3 Angebote.

Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die angegebenen Preise gelten für die Lieferung ab Firma oder Lager von "JUISMA", ohne Mehrwertsteuer, ohne Verpackung. Die Angaben in den von "JUISMA" zur Verfügung gestellten Drucksachen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind für "JUISMA" nicht bindend.

Artikel 4 Vertrag.

4-1 Der Vertrag über den Kauf und Verkauf von Waren wird für "JUISMA" erst durch seine schriftliche/mündliche Bestätigung verbindlich.

4-2 Jeder mit "JUISMA" geschlossene Vertrag enthält die auflösende Bedingung, dass der Kunde "JUISMA" als ausreichend kreditwürdig erscheint, was ausschließlich in seinem Ermessen liegt. Der Kunde wird "JUISMA" gestatten, bei Bedarf Auskünfte über ihn einzuholen, wofür "JUISMA" sich an eine Agentur wenden wird.

4-3 Angaben zu den angebotenen Waren wie Eigenschaften, Maße, Farbe usw. sowie Angaben in Drucksachen, Zeichnungen, Abbildungen usw., die von "JUISMA" mit dem Angebot gemacht werden, sind für den Kunden unverbindlich und werden nach Treu und Glauben erteilt.

Artikel 5 Absprachen.

Absprachen oder Vereinbarungen mit unterstellten Mitarbeitern von "JUISMA" binden diese nicht, sofern sie nicht von "JUISMA" schriftlich bestätigt wurden. Als untergeordnetes Personal sind in diesem Zusammenhang alle Angestellten und Mitarbeiter zu betrachten, die keine Vollmacht haben.

Artikel 6 Preise.

6-1 Alle Verträge werden stets auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Preise geschlossen.

6-2 Preislisten und Werbematerialien sind freibleibend und binden "JUISMA" nicht.

6-3 Erhöhen sich nach der Vereinbarung die Preise für Löhne, Sozialabgaben, Umsatzsteuer usw., können diese weitergegeben werden.
6-4 Bei Angeboten/Vereinbarungen für "Sonderanfertigungen" bleibt der Beitrag zu den Formkosten abhängig von der endgültigen Konstruktion. Bei Änderungen des Materials, der Farbe, der Größenangaben, der Mengen und der Verpackung werden stets neue Preise erstellt, und alle früheren Angebote/Vereinbarungen werden hinfällig. Die Gussformen gehen niemals in das Eigentum des Kunden über.
Artikel 7 Teillieferung.
Jede Teillieferung, einschließlich der Lieferung von Waren einer Sammelbestellung, kann in Rechnung gestellt werden; in einem solchen Fall muss die Zahlung gemäß den Bestimmungen des Artikels "Zahlung" erfolgen.
Artikel 8 Verpackung.
Falls erforderlich, wird die Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Notwendigkeit der Verwendung von Verpackungen liegt im Ermessen von "JUISMA".
Artikel 9 Anzahlung.
"JUISMA" ist berechtigt, bei Vertragsabschluß eine Anzahlung von mindestens 25% zu verlangen. Wenn der Vertrag wegen Nichterfüllung durch "JUISMA" aufgelöst wird, hat der Kunde das Recht auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung, zusätzlich zum Schadenersatz, wie in diesen Bedingungen weiter geregelt, der in jedem Fall die gesetzlichen Zinsen auf den von ihm im Voraus gezahlten Betrag umfasst.
Artikel 10 Lieferfristen.
10-1 Angegebene Lieferfristen sind annähernd.
10-2 Die Lieferfristen wurden in der Erwartung festgelegt, dass es für "JUISMA" keine Hindernisse für die Lieferung der Waren gibt.
10-3 Wenn die bestellten Waren nach Ablauf der Lieferfrist nicht vom Kunden abgenommen wurden, werden diese Waren auf seine Kosten und sein Risiko eingelagert.
Artikel 11 Transport.
Der Versand erfolgt auf die von "JUISMA" angegebene Weise. Wünscht der Kunde eine andere Versandart, wie z.B. eine Expresslieferung, so gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu seinen Lasten.
Artikel 12 Rücksendungen.
Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Auftraggebers, wenn die Ursache für die Rücksendung auf Seiten des Auftraggebers liegt. Wenn die Ursache der Rücksendung auf Seiten von "JUISMA" entstanden ist, trägt sie die Kosten. Die Versicherung der Rücksendung wird nicht von "JUISMA" gedeckt, dies ist also Sache des Auftraggebers.
Artikel 13 Zusätzliche und weniger Arbeiten.
13-1 Die Arbeiten umfassen nur das, was zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist. Zusätzliche und geringere Arbeiten, die vor oder während der Ausführung der Arbeiten mündlich bestellt werden, sind abrechnungsfähig. Kosten, die "JUISMA" ohne eigenes Verschulden entstehen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
13-2 Die Anwendbarkeit der Bestimmungen von Artikel 7a 1646 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 14 Änderungen des Auftrags.
14-1 Änderungen des ursprünglichen Auftrags, gleich welcher Art, die schriftlich oder mündlich vom oder im Namen des Auftraggebers vorgenommen werden und die höhere Kosten verursachen, als im Kostenvoranschlag veranschlagt, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
14-2 Änderungen in der Ausführung des Auftrags, die vom Auftraggeber nach Auftragserteilung gewünscht werden, sind "JUISMA" vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Werden die Änderungen mündlich oder telefonisch mitgeteilt, so geht das Risiko für die Durchführung der Änderungen zu Lasten des Auftraggebers.
14-3 Die vorgenommenen Änderungen können dazu führen, dass die für die Änderungen vereinbarte Lieferfrist von "JUISMA" unverschuldet überschritten wird.
Artikel 15 Stornierung.
15-1 Wenn der Kunde den Auftrag storniert und/oder die Annahme der Ware verweigert, ist er verpflichtet, das von "JUISMA" bereits gekaufte Material, ob verarbeitet oder nicht, zum Selbstkostenpreis zu bezahlen, einschließlich des Preises der Ware.
Der Kunde ist verpflichtet, die von "JUISMA" verarbeiteten Materialien zum Selbstkostenpreis zu bezahlen, einschließlich der Löhne und Sozialabgaben. Der Auftraggeber schuldet "JUISMA" außerdem eine Entschädigung in Höhe von 1/3 des vereinbarten Preises. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, "JUISMA" von Ansprüchen Dritter infolge der Annullierung des Auftrags und/oder der Ablehnung der Ware freizustellen.
15-2 Unbeschadet des im vorigen Absatz dieses Artikels Gesagten behält sich "JUISMA" alle Rechte vor, die vollständige Erfüllung des Vertrags und/oder Schadensersatz zu fordern.
Artikel 16 Beanstandungen.
16-1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach der Lieferung gründlich auf Mängel zu untersuchen und, falls solche vorhanden sind, "JUISMA" unverzüglich zu informieren. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Tag der Lieferung
auf die Mängel hinweist, die bei genauer Prüfung hätten festgestellt werden können, so gilt der Kunde als mit dem Zustand, in dem der Kaufgegenstand geliefert wurde, einverstanden und das Recht auf Reklamation erlischt.
16-2 "JUISMA" muss in der Lage sein, eingereichte Reklamationen zu prüfen. Im Falle einer Einigung wird eine schriftliche Erklärung verfasst, die von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
16-3 Können sich die Parteien nicht einigen, wird ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen. Die Kosten dieses Sachverständigen gehen zu Lasten der abgelehnten Partei, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
16-4 Ist die Beanstandung nach Ansicht von "JUISMA" oder des unabhängigen Sachverständigen zutreffend, so wird "JUISMA" entweder eine angemessene Entschädigung bis maximal zum Rechnungswert der gelieferten Ware zahlen oder die gelieferte Ware nach Rücksendung in ihrem ursprünglichen Zustand kostenlos ersetzen. "JUISMA" ist nicht zu weiterem Schaden- oder Kostenersatz verpflichtet, wie auch immer dieser genannt wird.
Artikel 17 Garantie.
17-1 Für einen Zeitraum von 2 Monaten nach der Lieferung gewährt "JUISMA" dem Kunden eine Garantie für Material- und Herstellungsfehler, die bei normalem Gebrauch auftreten. Die Garantie von "JUISMA" gilt nicht, wenn die Mängel auf unsachgemäßen Gebrauch, auf andere Ursachen als Material- und Herstellungsfehler zurückzuführen sind oder wenn "JUISMA" nach Rücksprache mit dem Kunden gebrauchtes Material oder gebrauchte Waren liefert.
17-2 Für verkaufte und gelieferte Waren mit einer Hersteller- oder Importeur- oder Großhändler-Garantie gelten ausschließlich die von diesen Lieferanten festgelegten Garantiebestimmungen.
Artikel 18 Zurückbehaltungsrecht.
Ist "JUISMA" im Besitz von Waren des Kunden, so ist sie berechtigt, diese Waren bis zur Begleichung aller Kosten, die ihr bei der Ausführung des Auftrags desselben Kunden entstanden sind, zurückzubehalten, es sei denn, der Kunde hat für diese Kosten eine angemessene Sicherheit geleistet.
Artikel 19 Haftung
19-1 "JUISMA" haftet nicht für Kosten, Schäden und Zinsen, die als direkte oder indirekte Folge entstehen können von
A. Höherer Gewalt, wie in diesen Bedingungen näher beschrieben.
B. Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, seiner Untergebenen oder anderer Personen, die von ihm oder in seinem Namen beschäftigt werden.
19-2 "JUISMA" haftet für Schäden am Werk, am Zubehör und an den Materialien und Ausrüstungen sowie am Werk und/oder am Eigentum des Auftraggebers und/oder Dritter nur, soweit ihre Versicherung dies deckt, oder maximal bis zur Höhe des Rechnungswertes, sofern diese Schäden durch grobe Fahrlässigkeit von "JUISMA" oder der von "JUISMA" beauftragten Personen verursacht wurden.
19-3 Im Prinzip ist "JUISMA" nicht verpflichtet, den vom Kunden erlittenen Handels- und/oder Folgeschaden zu ersetzen, je nach Art des Verschuldens.
Artikel 20 Höhere Gewalt.
20-1 Außergewöhnliche Umstände, wie z.B.. Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Transportbehinderungen im Allgemeinen, Voll- oder Teilstreiks, Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr sowohl hier im Land als auch im Herkunftsland der Materialien, Ausschlüsse, Verlust oder Beschädigung von Waren während des Transports zu "JUISMA" oder zum Kunden, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Waren durch Lieferanten von "JUISMA", Ex- und Importverbote, Voll- oder Teilmobilisierung, behindernde Maßnahmen einer Regierung Feuer, Pannen und Unfälle im Betrieb oder in den Transportmitteln von "JUISMA" oder in den Transportmitteln Dritter, die Auferlegung von Abgaben oder andere staatliche Maßnahmen, die eine Änderung der tatsächlichen Umstände zur Folge haben, stellen für "JUISMA" höhere Gewalt dar, die sie von ihrer Lieferverpflichtung entbindet, ohne dass der Kunde ein Recht auf Entschädigung gleich welcher Art oder wie auch immer geltend machen kann.
20-2 "JUISMA" ist in diesen oder ähnlichen Fällen berechtigt, nach eigenem Ermessen den Kaufvertrag aufzulösen bzw. auszusetzen oder zu ändern, bis die außergewöhnlichen Umstände nicht mehr bestehen.
Artikel 21 Eigentumsvorbehalt.
21-1 Solange "JUISMA" von den Parteien keine vollständige Zahlung in Bezug auf einen Kauf-/Verkaufsvertrag erhalten hat, bleiben die gelieferten Waren Eigentum von "JUISMA".
21-2 "JUISMA" hat das Recht, diese Waren zurückzufordern und in Besitz zu nehmen, wenn der säumige Kunde gemeldet wird oder die Waren beschlagnahmt werden.
21-3 Alle Verfügungen über die verkauften und gelieferten Waren sind dem Kunden untersagt, solange er seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat.
Artikel 22 Verzug und Auflösung.
22-1 Wenn der Auftraggeber in irgendeiner Weise einen Vertragsbruch begeht, befindet er sich allein deswegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
22-2 Unbeschadet der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches hat "JUISMA" im Falle der Nichterfüllung das Recht, den geschlossenen Vertrag auszusetzen, ihn ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise als aufgelöst zu betrachten, und zwar nach eigenem Ermessen.
22-3 "JUISMA" hat auch die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Rechte, wenn der Auftraggeber für insolvent erklärt wird oder der Konkurs beantragt wird, wenn er einen Zahlungsaufschub beantragt hat oder ihm dieser gewährt wurde, wenn sein unbewegliches Vermögen beschlagnahmt wurde, wenn sein Unternehmen in Liquidation gegangen ist oder von einem oder mehreren Dritten übernommen wurde oder wird, oder wenn er beabsichtigt, die Niederlande endgültig zu verlassen. In all diesen Fällen werden alle Forderungen, die "JUISMA" gegenüber dem Auftraggeber hat, sofort fällig.
Artikel 23 Zahlung.
23-1 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage der Rechnung zu erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
23-2 "JUISMA" ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung des geschuldeten Betrages dem Auftraggeber Zinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat, gerechnet ab dem Datum der Rechnungsstellung, zu berechnen.
23-3 "JUISMA" ist außerdem berechtigt, vom Auftraggeber alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Nichtbezahlung verursacht werden, zusätzlich zur Hauptsumme und den Zinsen einzufordern, einschließlich der Kosten von Rechtsanwalt, Prokurist, Treuhänder, Gerichtsvollzieher und Inkassobüro.
23-4 Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 15 % der Hauptsumme zuzüglich Zinsen, mindestens jedoch auf 50 €. Die außergerichtlichen Kosten erhöhen sich außerdem um alle Kosten für Rechtsberatung und -beistand. Allein die Tatsache, dass "JUISMA" sich mit Hilfe eines Dritten versichert hat, beweist den Umfang und die Verpflichtung zur Zahlung der außergerichtlichen Kosten.
Artikel 24 Anwendbares Recht.
Auf alle von "JUISMA" geschlossenen Verträge und/oder vorgenommenen Handlungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung; diese Verträge und/oder Handlungen gelten als in den Niederlanden geschlossen und/oder vorgenommen.
Artikel 25 Streitigkeiten.
Alle Streitigkeiten, die sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ergeben, einschließlich der bloßen Eintreibung des geschuldeten Betrages, werden vor dem Zivilgericht des Geschäftssitzes von "JUISMA" verhandelt, wenn diese dies wünscht, sofern das Zivilgericht gesetzlich dazu befugt ist.
Artikel 26 Namensgebung.
Alle von "JUISMA" verwendeten Handelsnamen lauten: V.O.F. Juisma Special Parts, Juisma Special Parts, Juisma, Juisma SP, Juisma Webshop und Kabelbinders.EU. Alle in diesen Artikeln genannten Bedingungen gelten daher in vollem Umfang für alle diese Handelsnamen.